Steuerberatung für natürliche Personen
Die Steuererklärung ist eine komplexe Aufgabe, die für viele Menschen eine Herausforderung darstellt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und sorgen dafür, dass Sie das Maximum an Steuererstattung erhalten
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Wir kennen die neuesten Steuergesetze und wissen, welche Abzüge Sie geltend machen können. Wir übernehmen die gesamte Bearbeitung Ihrer Steuererklärung und sorgen dafür, dass sie rechtzeitig und korrekt bei den Steuerbehörden eingereicht wird
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Wir beraten Sie auch zu Ihren individuellen Möglichkeiten, Ihre Steuern zu optimieren. Wir helfen Ihnen, die richtigen Abzüge zu wählen und die Steuererklärung so zu gestalten, dass Sie das Maximum an Steuererstattung erhalten.
Hier sind einige Beispiele für Abzüge, die Sie in der Schweiz geltend machen können:
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Spenden und freiwillige Beiträge: Sie können Beiträge an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und andere gemeinnützige Zwecke abziehen.
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Krankheitskosten: Sie können Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Behandlungen abziehen.
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Unterhaltszahlungen: Sie können Unterhaltszahlungen an Ihre Kinder oder Ex-Partner abziehen.
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Hypothekarzinsen: Sie können Hypothekarzinsen für Ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie abziehen.
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Ausbildungskosten: Sie können Kosten für Studium, Berufsausbildung und Nachdiplomstudien abziehen.
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Arbeitsmittel und Arbeitskleidung: Sie können Kosten für Arbeitsmittel und Arbeitskleidung, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, abziehen.
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Fahrtkosten zur Arbeit: Sie können Fahrtkosten zur Arbeit, die Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto zurücklegen, abziehen.
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Pendlerpauschale: Sie können eine Pendlerpauschale abziehen, wenn Sie mehr als 30 Minuten zur Arbeit fahren müssen.
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Kilometergeld: Sie können Kilometergeld abziehen, wenn Sie mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren.
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Kinderbetreuungskosten: Sie können Kosten für die Kinderbetreuung abziehen, wenn Sie berufstätig sind oder sich in beruflicher Ausbildung befinden.
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Pflegekosten: Sie können Kosten für die Pflege von Angehörigen abziehen, wenn diese pflegebedürftig sind.
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Verluste aus Aktiengeschäften: Sie können Verluste aus Aktiengeschäften abziehen, wenn Sie Aktien zu einem niedrigeren Preis verkauft haben, als Sie sie gekauft haben.
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Verluste aus anderen Kapitalanlagen: Sie können Verluste aus anderen Kapitalanlagen, wie z. B. Fonds, ETFs und Derivate, abziehen, wenn Sie diese zu einem niedrigeren Preis verkauft haben, als Sie sie gekauft haben.
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Verluste aus Vermietung und Verpachtung: Sie können Verluste aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn Sie eine Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen die Kosten für die Immobilie übersteigen.
Sie benötigen Hilfe bei der Steuererklärung und möchten Ihre Steuern optimieren? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.