Mehrwertsteuer (MWST)
Ab einem Umsatz von 100'000 Franken pro Jahr wird Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Der Bund führt jedes Jahr mehr als 9'000 Mehrwertsteuerkontrollen durch. Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen einer fehlerfreien Mehrwertsteuerabrechnung:
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Wir übernehmen für Sie sämtliche Abklärungen und Anmeldeverfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dazu gehört die Prüfung, ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, die Anmeldung bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Abgabe der Mehrwertsteuerabrechnungen.
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Wir beraten Sie bezüglich Beleg-Formerfordernissen und zeigen Ihnen, wo welche Mehrwertsteuersätze zum Einsatz kommen. Wir klären Sie darüber auf, welche Belege Sie für die Mehrwertsteuerabrechnung benötigen und welche Mehrwertsteuersätze für verschiedene Arten von Lieferungen und Dienstleistungen zu verwenden sind.
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Wir behalten alle Termine im Blick und erledigen fristgerecht Ihre periodische Mehrwertsteuerabrechnung inklusive Korrespondenz mit der Steuerverwaltung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mehrwertsteuerabrechnungen immer fristgerecht bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingehen und dass Sie keine Mahnungen erhalten.
Die MWST-Sätze in der Schweiz sind:
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7.7 % für die meisten Güter und Dienstleistungen
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2.5 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen, wie z. B. Lebensmittel, Bücher und öffentliche Verkehrsmittel
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3.8 % für Hotelübernachtungen
Gemäss Art. 67 Abs. 1 MWSTG wird die Vertretung durch eine in der Schweiz ansässige Stellvertretung vorgeschrieben. Als Schweizer Fiskalvertreter übernehmen wir diese Funktion und vertreten Sie gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Sie benötigen Hilfe bei der Steuererklärung und möchten Ihre Steuern optimieren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!