Mehrwertsteuer (MWST)
Ab einem Umsatz von 100'000 Franken pro Jahr wird Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Der Bund führt jedes Jahr mehr als 9'000 Mehrwertsteuerkontrollen durch. Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen einer fehlerfreien Mehrwertsteuerabrechnung:
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Wir übernehmen für Sie sämtliche Abklärungen und Anmeldeverfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung
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Wir beraten Sie bezüglich Beleg-Formerfordernissen und zeigen Ihnen, wo welche Mehrwertsteuersätze zum Einsatz kommen.
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Wir behalten alle Termine im Blick und erledigen fristgerecht Ihre periodische Mehrwertsteuer-abrechnung inklusive Korrespondenz mit der Steuerverwaltung.
Gemäss Art. 67 Abs. 1 MWSTG wird die Vertretung durch eine in der Schweiz ansässige Stellvertretung vorgeschrieben. Als Schweizer Fiskalvertreter übernehmen wir diese Funktion und vertreten Sie gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Sie benötigen Hilfe bei der Steuererklärung und möchten Ihre Steuern optimieren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!