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Lohnfortzahlung / Arbeitsunfähigkeit

Ihr Mitarbeiter erscheint nicht am Arbeitsplatz? Oder Sie sind als Arbeitnehmer selber krank oder hatten einen Unfall? Überlassen Sie jetzt nichts dem Zufall oder einer falschen Auskunft bspw. am Telefon. Unsere Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung geben Ihnen zum Pauschalpreis schriftlich und verbindlich Auskunft über die jetzt entscheidenden Fragen:

  

  • Kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

  • Wenn nein: Ab wann kann erstmals gekündigt werden?

  • Muss während der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung immer der volle Lohn bezahlt werden?

  • Was ist, wenn gar keine Krankentaggeldversicherung besteht?

  • Was ist, wenn eine solche besteht, aber die Prämien nicht bezahlt worden sind?

  • Was ist, wenn der Arbeitgeber die Richtigkeit von Krankheit oder Unfall in Zweifel zieht?

  • Was gilt bei Stundenlohn, Freelancer, Schichtzulagen bzw. variablem Lohn etc.?

  • Zahlt die Krankentaggeldversicherung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber weiter?

  • Wer hat das Recht, den Arbeitnehmer zu einem Vertrauensarzt aufzubieten?

  • Muss dem Arbeitgeber der Grund der Abwesenheit genannt werden?

  • Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld?

  • Weitere Fragen zum Arbeitsrecht sowie weitere Rechtsgebiete....
      

Lassen Sie sich nicht von Informationen aus dem Internet oder telefonischen Auskünften aller Art verwirren. Holen Sie jetzt noch frühzeitig eine solide und vollständig abgeklärte Zweitmeinung, falls Sie bereits eine Auskunft haben.

 

Die Auslegung und Rechtsprechung zu den entscheidenden Artikel im Obligationenrecht (insb. Art. 336c und 324a OR) sind sehr komplex, oftmals kommen zusätzlich Reglemente, GAV, AVB von Versicherungen etc. zum Tragen. Nur eine solide abgeklärte, schriftliche und verbindliche Auskunft eines Anwalts kann Ihnen die Sicherheit geben, die Sie jetzt dringend benötigen.

 

Zum Pauschalpreis von CHF 299.00 zzgl. MWST klären unsere Rechtsanwälte für Sie alle obigen Fragen verbindlich ab. Folgende Unterlagen sind für die Beratung notwendig und sind zur Verfügung zu stellen:

 

Zwingende Angaben/Unterlagen:

  1. Arbeitsvertrag (bei mündlichen Verträgen: Vereinbarter Lohn, Arbeitsbeginn, bisherige Fehlzeiten).

  2. Arztzeugnisse oder Datum und Grund der Abwesenheit.

  3. Korrespondenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (auch SMS/WhatsApp per E-Mail).

 

Zusätzliche Angaben/Unterlagen (von Vorteil):

  1. Unterlagen oder Angaben über Betriebsreglement, GAV, Zusätze zum Arbeitsvertrag etc

  2. Möglichst viele Informationen zum Abwesenheitsgrund (bspw. Mobbingempfinden, Konflikte, Sportverletzung, Arbeitsunfall? Diagnosen/Abklärungen?)

  3. Unterlagen oder exakte Angaben zur höhe der bisherigen Lohnzahlungen (insb. wichtig bei variablen Löhnen, bspw. Akkordlohn, Stundenlohn, Bonus-Beteiligungen etc., Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen)

  4. Unterlagen und Angaben zum Bestehen einer Krankentaggeldversicherung (Kopie der ‘Allgemeinen Versicherungsbedingungen’ [AVB] falls bekannt)

 

Was ist im Pauschalpreis inklusive?

  • Sichtung durch einen Rechtsanwalt und Beantwortung aller obigen Fragen sowie zusätzlicher Fragen

  • Es entsteht ein Beratungsverhältnis nach den Vorgaben des Anwaltsrechts

  • Die Beantwortung richtet sich nach den eingegangen Informationen

  • Die Beantwortung erfolgt schriftlich per Brief oder per E-Mail (nach Wunsch)

 

Was ist im Pauschalpreis nicht enthalten?

  • Nach Zahlungseingang und Erhalt der Unterlagen erfolgt die Verarbeitung innert 3 Arbeitstagen

  • Im Preis nicht enthalten sind telefonische Beratungsgespräche

  • Nach Erhalt der Einschätzung sind zwei schriftliche Rückfragen an den Anwalt möglich

  • Auf Wunsch kann nach Erhalt der Einschätzung eine Offerte für die Einleitung weiterer Schritte gewünscht werden (bspw. die Einleitung rechtlicher Schritte)​​

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Gerne unterziehen wir bestehende Verträge einer Prüfung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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