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Eingeschränkte Revision – Absage an die KMU

Fehlentwicklungen bei der Anwendung der eingeschränkten Revision für KMU sollen nicht sofort behoben werden. Die Rechtskommission des Ständerates hat gestern der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Daniela Schneeberger, Zentralpräsi-dentin von TREUHAND|SUISSE, eine Absage erteilt. Für TREUHAND|SUISSE ist diese Haltung unverständlich.

2008 passte die Schweiz ihre Revisionsgesetzgebung den internationalen Standards an. Sie verschärfte die Vorschriften für grosse Unternehmen und errichtete eine staatliche Aufsichtsbehörde über die Prüfgesellschaften. Gleichzeitig schuf sie – als einziges Land – die Möglichkeit zur eingeschränkten Revision für kleine und mittelgrosse Betriebe. Heute wenden rund 95'000 KMU diese Prüfungsform an. Deren Ziel war die finanzielle und administrative Entlastung der KMU. Das Obligationenrecht blieb in diesem Bereich jedoch vage. Die Revisionsaufsichtsbehörde wendete in den vergangenen acht Jahren immer mehr die Standards der ordentlichen Revision und die strengeren internationalen Vorschriften an. Damit unterlief sie die Absicht des Gesetzgebers. Die Folgen sind unverhältnismässig hohe Kosten und grosser administrativer Aufwand für KMU.

Mit ihrer parlamentarischen Initiative will Nationalrätin Daniela Schneeberger die Regelung für die eingeschränkte Revision im Obligationenrecht präzisieren und festgestellte Mängel beheben. Dies hat der Nationalrat im Mai 2017 erkannt und die Initiative angenommen. «Ich bin sehr enttäuscht, die Entlastung der KMU ist für einige

Ständeräte wohl nur ein Lippenbekenntnis. Aber wir werden uns im Rat weiter für die Änderung im OR einsetzen, der Handlungsbedarf ist klar und die Fakten liegen auf dem Tisch», hält die Zentralpräsidentin von TREUHAND|SUISSE fest. « Die KMU sind die Säule unserer Wirtschaft. Wir wollen sie erhalten, nicht abwürgen».

Den Schweizer KMU soll ein professionelles aber unkomplizierte Revisionsinstrument zur Verfügung gestellt werden, das ihre Entwicklung und ihre Geschäftstauglichkeit unterstützt. Dazu gehört unter anderem, dass sie Rechnungsführung, Steuerberatung und Buchprüfung aus einer Hand beziehen können. Für kleine und mittlere Unternehmen üben heute Treuhänder oft eine umfassendere Begleitfunktion aus. Die von grossen Firmen einzuhaltende Trennung von Treuhand - und Revisionsmandaten ist für sie unzweckmässig. Weil die Behörden das ignorieren und die Revision unnötig ver-komplizieren, steigen Aufwand und Kosten für die KMU.

Quelle: Treuhand | Suisse

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