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Termin verpasst – muss ich bezahlen?

Wer einen Termin – sei es beim Coiffeur, bei der Kosmetikerin, beim Arzt oder Zahnarzt – nicht oder nicht rechtzeitig absagt, muss für den Termin dennoch bezahlen.

Wann eine Absage als «rechtzeitig» erfolgt gilt, steht nirgends im Gesetz. In der Praxis gelten Terminabsagen jedoch als rechtzeitig abgesagt, wenn noch die Möglichkeit besteht, den Termin anderweitig zu vergeben.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Denn kann der frei gewordene Termin anderweitig besetzt werden, entsteht kein finanzieller Schaden und es müssen keine Kosten übernommen werden. Bei kurzfristigen Absagen stellt sich die Vergabe jedoch meist als schwierig heraus.

Auf Terminkärtchen von Ärzten, Zahnärzten oder Therapeuten wird häufig mit dem Vermerk «Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden im Voraus abmelden» explizit darauf hingewiesen, innert welcher Frist ein Termin abgesagt werden kann. Eine solche Angabe ist bindend. Wer sich also innert der angegebenen Frist abmeldet, hat für die Kosten nicht aufzukommen.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden: Wer einen vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig absagt, muss die Sitzung dennoch bezahlen.

Quelle: 20minuten.ch

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