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Bundesrat will Schweizer Handelsregister modernisieren

Der Bundesrat forderte die Modernisierung des Handelsregisters. Neu sollen Personen über Ihre AHV-Nummer identifizierbar sein. Ausserdem wird ein zentralisiertes Register, sowie die Abschaffung bürokratischer Hürden für Gesellschaften eingeleitet.

Die Vorschriften zum schweizerischen Handelsregister wurden seit 1937 nicht mehr revidiert. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften. Die Neuerungen sollen das Handelsregister insofern auf den neuesten Stand bringen, als dass dieses weiterhin seine wichtige Funktion im Bezug auf Sicherheit und Effizienz des Rechtsverkehrs gewährleisten kann.

Bisher waren Personen im Handelsregister nicht eindeutig identifizierbar. Aus diesem Grund werden Personeneinträge neuerdings mittels AHV-Nummer eindeutig identifiziert. Aus dem heutigen Register geht nicht hervor, ob es sich bei Personen mit gleichem Vor-, respektive Nachnamen um ein- und dieselbe Person handelt. Die eingetragenen AHV-Nummern sind indes aus Datenschutzgründen auf Handelsregisterauszügen nicht einzusehen.

Bis anhin war es nicht möglich zu eruieren, welche Person in welchen Gesellschaften mit welcher Funktion bzw. Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen ist. Durch die Zentralisierung und Vereinheitlichung des Handelsregisters soll gewährleistet werden, dass alle Personeneinträge lückenlos erfasst werden.

Quelle: Handelszeitung

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